Der Kauf von einem Miethaus

Es ist der Traum von vielen, das eigene Haus. Muss natürlich kein Traum bleiben, aber es ist auf jeden Fall immer Vorsicht geboten, wenn eine gebauchte Immobilie gekauft wird. Denn leider kann das zu erheblichen Problemen führen. Vor allem dann, wenn ein Haus gekauft wird, welches vermietet ist.

Solange das Haus nicht für den Eigenbedarf gekauft wird, ist es ja soweit noch in Ordnung, aber wehe, wenn das Haus selber genutzt werden will, dann kann es ganz schwer sein, die bisherigen Mieter aus dem Haus zu bekommen.

Aber auch dann, wenn das Haus weiterhin vermietet werden will, dann sollte man auf jeden Fall einige Erkundigungen einholen. Denn jetzt ist es wichtig zu wissen, ob das Haus denn auch immer gut vermietet werden kann, oder ob ein großer Leerstand herrscht.

Denn das Haus sollte ja auch einen Gewinn erwirtschaften. Zudem ist es auch gut, wenn man sich ganz genau über die vorhandenen Mieter erkundigt, gab er mit dem Vorbesitzer Streitigkeiten oder sonstige Unklarheiten.

Weitere wichtige Punkte beim Hauskauf

Wer ein Haus kaufen will, der muss natürlich ganz besonders achtgeben. Natürlich auch bezüglich der Bausubstanz des Gebäudes. Hier kann es sehr sinnvoll sein, einen Sachverständigen zu beauftragen, das kostet zwar, aber immerhin besser, als ein Haus zu kaufen, welches erhebliche Mängel ausweist. Denn so würden automatisch hohe Investitionen auf dem Käufer zukommen. Was die Miete des Hauses betrifft, so hat der Käufer das Recht auf die Einnahmen, sobald dieser eben im Grundbuch eingetragen ist.

Aber der neue Inhaber kann nicht ohne Weiteres, die kompletten Mietverträge ändern, denn die bestehenden werden zunächst mal übernommen. In dem Fall einer Übernahme ist es auch wichtig, die Mieter über den Eigentumswechsel zu informieren, das sollte so früh wie möglich geschehen, um Missverständnisse zu vermeiden.

Die Mieter übernehmen?

Wer ein Haus kauft, welches vermietet ist, der hat die Pflicht, alle bestehenden Mieter, bei dem Kauf, eben mit zu übernehmen. Hier gilt es darauf zu achten, dass der ehemalige Besitzer, die eventuellen Kautionen an den Käufer weiterleitet. Mit dem Kauf eines Mietobjektes ist der Käufer nicht berechtigt, die bestehenden Mieterverhältnisse zu kündigen und genau hier könnte ein gravierendes Problem liegen.

Gekündigt werden kann erst dann, wenn der Käufer Eigenbedarf anmeldet. Aber das geht auch wirklich nur dann, wenn dem Mieter nachgewiesen werden kann, dass die Wohnräume auch tatsächlich selber genutzt werden. Was auch möglich ist, wäre, Familienangehörige für die Wohnung vorzusehen.

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